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Motorrad mit Beiwagen.
Fragt mich bloß nicht um welche Marke sich das im obigen Gespann handelt. Ich nenne es Motorradgespann. In der deutschen Straßenverkehrszulassungsordnung gibt es aber keine Seitenwagen oder Gespanne, sondern der Gesetzgeber verwendet dafür den Begriff "Beiwagen". In der Regel hat das Gespann drei Räder in asymmetrischer Anordnung. Der Beiwagen wird auch als "Seitenwagen" oder "Boot" bezeichnet. Früher war das Motorradgespann das Auto des kleinen Mannes. Heute handelt es sich weitgehend um Liebhaberfahrzeuge, wie im obigen Fall.
Anne Seltmann 12.07.2017, 18.27 | (6/0) Kommentare (RSS) | TB | PL